Der Gemeinderat der Gemeinde Ohmden hat am 16.11.2020 für das o. g. Plangebiet einen Bebauungsplan mit ca. 1,9 ha Fläche aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Weilheim an der Teck, der für das Gebiet eine „Grünfläche“ vorsieht.
Gegen diesen Bebauungsplan wurde aus der Nachbarschaft Einwendung vorgebracht. Gerügt wurde ein Verstoß gegen § 13b BauGB.
„Der vorhandene Siedlungsbereich werde nicht abgerundet, sondern das geplante Baugebiet setze sich vom bestehenden Ortsrand ab“. „Die gemeinsame Grenze zwischen den neuen Baugebieten und dem Baugebiet Grubäcker I sei eindeutig zu klein“. Darüber hinaus wurde der Bedarf von Wohnungen bezweifelt (Hinweis auf Baulücken), die geplante Verkehrsanbindung sei unzureichend. Der Bebauungsplan wurde am 22.02.2021 zur Satzung beschlossen. Festgesetzt wurde ein allgemeines Wohngebiet.
Der VGH Mannheim kam am 01.12.2022 zu folgendem Ergebnis:
Darüber hinaus ist bemerkenswert, dass „der Bebauungsplan auch keine Festsetzungsfehler enthält“. Der Bebauungsplan leitet auch nicht an einem beachtlich gebliebenen materiellen Abwägungsvorgangsfehler im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB“. Die Revision wird nicht zugelassen.