Die Universitätsstadt Tübingen bemühte sich mehrere Jahre das ihr gehörende Depot-Gelände, zusammen mit dem benachbarten Gelände einer in Konkurs gegangenen Firma, zu entwickeln. Investoren waren vorhanden, die einen Nutzungsmix (von der Stadt ausdrücklich gewünscht) von Fachmarktzentrum, Diskothek und Studentenwohnungen entwickeln sollten.
Die Verkehrserschließung über die B 28 musste in mehreren Varianten unter hohem Koordinationsaufwand gestaltet werden. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, bedurfte er der Genehmigung des Regierungspräsidiums. Die bedeutete, dass in unzähligen Verhandlungsrunden ein Konsens, insbesondere hinsichtlich
der Schall- und Verkehrsproblematik gefunden, werden musste.
Die Besonderheit, in Tübingen für junge Menschen Freizeitangebote in der Stadt integriert zu schaffen und gleichzeitig ihnen in zumutbarer Entfernung auch Wohnraum zu bieten, stellte die entscheidende Herausforderung dar. Über die besonderen Regelungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden Lösungen gefunden, die gleichzeitig auch ein Wohnen neben dem benachbarten GI sicherstellte. Der Plan musste unter hohem Zeitdruck erarbeitet werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde zusammen mit dem städtebaulichen Vertrag am 29.09.2006 vom Gemeinderat der Stadt Tübingen als Satzung beschlossen. Die Bauarbeiten wurden im Oktober 2007 abgeschlossen.