Flächennutzungspläne stellen nicht nur die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung dar, sondern sind in erster Linie fachliches- und politisches Handlungsprogramm für Städte und Gemeinden. Wir versuchen, umfassend fundierte Entwicklungsrichtungen im Flächennutzungsplan zu formulieren, soweit die der § 5 BauGB fordert und erlaubt.
Dazu gehört auch die fachliche und rechtliche Auseinandersetzung mit Windkraftanlagen.
Bei dem Flächennutzungsplan Leinfelden-Echterdingen ging es darum, kurz nach Baubeginn zur Messe, die planerisch sehr
schwierigen und aufgewühlten Randbedingungen zu glätten und der Entwicklung der Stadt städtebaulich eine Richtung zu geben. Es wurde auf eine Vielzahl von kleineren Ergänzungen und Erweiterungen verzichtet zu Gunsten der zentralen „Flughafenstadt“ das heißt einer Komplettierung von Messe, Flughafen und Stadtstruktur von Leinfelden-Echterdingen.
Dies waren planerisch (Zielabweichungsverfahren) und politisch sehr schwierige Vorgänge, die über Szenarien, intensive Beteiligungsverfahren und höchstmögliche Transparenz erfolgreich bewältigt wurden.