Grenzach-Wyhlen, Kapellenbach Ost

SK, BP, Gestaltungsfibel
Kenndaten:

Auftraggeber: Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Auftrag: Städtebauliches Konzept, Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, Gestaltungsfibel
Satzungsbeschluss: 2020
Nutzungen im Plangebiet: Wohnen & Quartiersmitte mit sozialen Infrastruktureinrichtungen

Projektbeschreibung:

In der Gemeinde Grenzach-Wyhlen herrscht eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen. Insbesondere die gute Verkehrsanbindung macht die Gemeinde zu einem attraktiven Wohnstandort. Der Wohnbauflächenbedarf kann durch die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale nicht gedeckt werden. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Gebiet „Kapellenbach Ost“ zu entwickeln. Ziel ist es, ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, welches der Nachfrage nach Wohnbauflächen gerecht wird. Das Angebot unterschiedlicher Wohntypologien – Geschosswohnungsbauten, Reihenhäuser, Kettenhäuser, Doppelhäuser, Einfamilienhäuser – soll in einer harmonischen Mischung und Nachbarschaft zueinander die verschiedenen Wohnbedürfnisse befrieden. Die Schaffung erschwinglichen Wohnraums sowie die Förderung von Lebendigkeit und vitaler Nachbarschaften im Quartier sind weitere Zielsetzungen der Wohnbauentwicklung.

Das Gebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Insgesamt können innerhalb des Plangebietes rund 10,3 ha Nettobauland geschaffen werden, in denen durch die Mischung verschiedener Gebäudetypologien unterschiedliche Wohnungstypen entstehen können, sodass eine durchmischte Bewohnerstruktur erreicht werden kann. Die Quartiersmitte bietet zudem soziale Infrastruktureinrichtungen. Das St. Josefshaus Herten möchte hier in Abstimmung mit der Gemeinde eine Konzeption aus Pflegeheim (Stationäre Pflege, Kurzzeit- und Tagespflege), Sozialstation, Betreutem Wohnen, Begegnungsstätte, Beratungsstützpunkt und Kindertagesstätte umsetzen. Zudem sollen ergänzende Gesundheitsdienstleistungen wie z.B. Ärzte, Therapeuten, Apotheke, etc. und Angebote des täglichen Bedarfs wie z.B. Bäcker, Postannahmestelle oder Kiosk in die Gesamtkonzeption integriert werden.

Zwei keilförmige Grünräume in Nord-Süd-Ausrichtung gliedern das Plangebiet in Teilbereiche und ermöglichen zudem eine Vernetzung. Den Grünräumen werden verschiedene Funktionen zugeordnet. Neben ökologischen Funktionen dienen die Flächen auch dem Aufenthalt und der Erholung der Bewohner und berücksichtigen zugleich artenschutzrechtliche Belange. Eingerahmt wird das Gebiet durch weitere Grünzüge, die sich im Süden und im Osten befinden. Diese nehmen zum einen die keilförmigen Grünzüge auf, die durch das Gebiet verlaufen und schaffen zum anderen eine Verbindung zu bestehenden Strukturen. Im südlichen Bereich wird der Grünzug als Lärmschutzwall/-wand ausgebildet, um die Wohnbebauung von dem Lärm der Bahnlinie zu schützen. Die Grünstruktur im Norden dient zur Auflockerung der Bebauung im Straßenraum.

Eine Gestaltungsfibel soll die zahlreich anstehenden Einzelinvestitionen im künftigen Baugebiet „Kapellenbach Ost“ gestalterisch dort koordinieren, wo es möglich und zumutbar erscheint. Ziel ist es, ein stimmiges Gesamtbild zu erzeugen, das Qualitäten für alle entfaltet, die stärker sind als die Summe aller Einzelkomponenten. Ergänzend zum Bebauungsplan formuliert die Gestaltungsfibel zusätzliche Gestaltungsvorgaben, die über den §9 BauGB und §74 LBO hinausgehen, erläutert Festsetzungen und Hintergründe und möchte über die Darstellung gelungener Beispiele zu guter Gestaltung inspirieren. Dabei wird berücksichtigt, dass Bauherren von individuellen und kleinen Bauvorhaben ein größerer Gestaltungsspielraum zugestanden wird als Bauträgerinvestitionen.

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