Die Zollernalbkaserne wurde 1963 eröffnet, in der Hochbetriebszeit waren hier bis zu 2.000 Soldaten und zivile Mitarbeiter stationiert.
Im Rahmen der Bundeswehrreform wurde der Bundeswehrstandort Meßstetten vollständig aufgegeben und das Areal im Jahr 2014 von der Bundeswehr geräumt. Von 2014 bis 2017 konnten das Gelände und die Bestandsgebäude als Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge zwischengenutzt werden. Am 15. Oktober 2020 haben die Städte und Gemeinden Albstadt, Balingen, Meßstetten, Nusplingen und Obernheim eigens einen Zweckverband zur zukünftigen gemeinsam Entwicklung und Nutzung der ehemaligen Kasernenfläche gegründet.
Der geplante Industrie- und Gewerbepark Zollernalb soll sich in die bestehenden Industrie- und Gewerbeflächenentwicklungen der Mitgliedskommunen einfügen, damit Konkurrenzen bei zukünftigen Ansiedlungen vermieden werden. Nutzungen die in dicht besiedelten Bereichen nicht mehr möglich sind, können hier einen Standort finden. Der Zweckverband möchte einen modernen, zukunftsfähigen industriellen Schwerpunkt für die gesamte Region bereitstellen. Zudem sollen die Belange einer energie- und ressourceneffizienten Bewirtschaftung berücksichtigt werden. Die Formulierung von Städtebaulichen Konzepten für Gewerbe- und Industriegebiete sind mit großen Unwägbarkeiten behaftet. In der Regel kennt der Plangeber bei Planungsbeginn oder während der Planung die Anforderungen der späteren Nutzer noch nicht.
Dies betrifft die konkret anzusiedelnden Gewerbebetriebe, die Typologie der Gebäude, die Höhen, die Grundstücksgrößen, besondere Erschließungsanforderungen etc. Aus diesem Grund ist kein abgeschlossenes fest fixiertes Konzept formuliert, sondern eher ein „Baukasten“, der in der Vermarkung eine möglichst hohe Flexibilität erhält. Dies betrifft sowohl den eigentlichen Städtebau, als auch wichtige Elemente des Tiefbaus. Auch bei der leitungsgebundenen Erschließung muss diese Flexibilität soweit wie möglich erreicht werden.
Die Gebäude, die sich in einem architektonisch / städtebaulich schlechten Zustand befinden, werden durch den Zweckverband zurückgebaut. Gebäude in gutem Zustand können weitergenutzt und ergänzt werden. Neubauten sind insbesondere im südlichen Teil vorgesehen, da dort die Grundstücksflächen bisher nicht bebaut sind. Die Gebäudesubstanz im nördlichen Bereich ist teilweise so gut, dass eine Verwendung der vorhandenen Bauten je nach den Anforderungen der einzelnen künftigen Nutzer sinnvoll erscheint.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung des IIGP Zollernalb war die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Da der Bebauungsplan nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden konnte, wurde dieser im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die IV. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ trat mit öffentlicher Bekanntmachung am 19.12.2025 in Kraft.